Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Saffer Wein GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Rechtsgrundlagen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act).
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Onlineshop:
www.winzerwelt.de
Stand der Barrierefreiheit
Dieser Onlineshop ist derzeit teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA werden derzeit nur teilweise erfüllt.
Einige Inhalte entsprechen aktuell noch nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Saffer Wein GmbH arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte und geplante Maßnahmen
Trotz aller Bemühungen, den Onlineshop barrierefrei zu gestalten, bestehen derzeit noch folgende Barrieren:
Unzureichende Farbkontraste
In einigen Bereichen der Website sind die Kontraste zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend. Nutzer*innen können die Kontraste derzeit manuell über das bereitgestellte BFSG-Tool anpassen. Eine dauerhafte technische Optimierung ist vorgesehen.
Fehlende Alternativtexte für Bilder
Bei einigen Produktbildern fehlen aktuell Alternativtexte (alt-Attribute). Dadurch sind diese Inhalte für Screenreader-Nutzer*innen nicht vollständig zugänglich. Die betreffenden Bilder werden sukzessive mit passenden Alternativtexten ergänzt.
Fehlende ARIA-Referenzen im Footer
Im Footer-Bereich bestehen fehlerhafte ARIA-Referenzen ohne korrekte Verknüpfung zu entsprechenden IDs. Dies kann die Nutzung von Screenreadern beeinträchtigen. Eine Korrektur ist in Planung.
Unzureichende Beschriftung von Navigationselementen
Die Navigation zu weiteren Produktseiten erfolgt über Symbole, die momentan nicht mit aussagekräftigen Labels versehen sind. Diese Elemente werden zeitnah durch barrierefreie und eindeutige Beschriftungen ergänzt.
Geplante Maßnahmen
- Technische Anpassung der Farbkontraste gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA)
- Ergänzung fehlender Alternativtexte bei allen relevanten Produktbildern
- Überarbeitung und Korrektur fehlerhafter ARIA-Referenzen
- Verbesserung der Navigation durch barrierefreie Beschriftungen
Die Saffer Wein GmbH arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren und die digitale Zugänglichkeit des Onlineshops weiter zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt und zuletzt am 16.03.2026 überprüft.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des Onlineshops mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mittels manueller Prüfungen sowie dem Einsatz automatisierter Testwerkzeuge (unter anderem WAVE).
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu aktuell nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Saffer’s WinzerWelt – Saffer Wein GmbH
Barrierefreiheitsbeauftragter
Martin-Kollar-Straße 11
81829 München
E-Mail: verwaltung@saffer.de
Sollten Sie bestimmte Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.
Marktüberwachungsstelle
Die zuständige Marktüberwachungsstelle für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Hinweis zum Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Diese prüft mögliche Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit.